Professionelle Erziehungsstellen
Als privater, überregional tätiger Träger der Kinder- und Jugendhilfe bieten wir familienanaloge stationäre Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII (bzw. SGB IX) in Form von:
- Erziehungsstellen / Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften, die dezentral zum Standort der Verwaltung liegen, nehmen nach § 27 und § 36 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34 SGB VIII auf.
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche nach § 35 und § 35a SGB VIII.
- Kurzfristige Inobhutnahmen durch das Jugendamt nach § 42 SGB VIII möglich.Dieses Angebot möchten wir anbieten, wenn wir eine Familie akquirieren, die einer kurzzeitigen Aufnahme zustimmt und sich auf den häufigen Wechsel der Kinder einlassen kann.
- Unterstützung der jungen Menschen in die Verselbstständigung nach § 41 SGB VIII.
Ergänzend:
- Beratung und Schutz bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a /b SGB VIII.
- Pflegeelternberatung und Begleitung von Pflegeeltern im Auftrag des Jugendamtes.
Zielgruppe
Erziehungsstellen und Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften sind geeignet für Säuglinge, Kinder und Jugendliche die (bei Aufnahme) nicht älter als 14 Jahre sind (in Einzelfällen sind Ausnahmen möglich). Aufgenommen werden alle Kinder und Jugendliche, ob weibliche, männliche oder diverse.
Gemäß § 34 SGB VIII soll eine Unterbringung in einer betreuten Wohnform Kindern und Jugendlichen verbesserte Erziehungsbedingungen ermöglichen. Dies geschieht durch die Verbindung von Alltagserleben mit der Förderung von pädagogischen und therapeutischen Angeboten. Bei Aufnahme wird sorgfältig geprüft, ob die Familie den Anforderungen gerecht werden kann. Dies bezieht sich nicht nur auf die fachlichen Fähigkeiten, sondern auch auf die Kinderanzahl, das Alter der bereits aufgenommenen Kinder und Jugendlichen, ob Haustiere im Haus leben oder ähnliche Bedingungen. Es geht darum, dass sich alle Kinder und Jugendlichen in den Ersatzfamilien wohlfühlen und es zu keiner Überforderung der Familie kommt.
Betreuungsdauer
Die Betreuungsdauer ist in der Regel mittel- bis langfristig angedacht und bis zur Verselbstständigung möglich. Durch die regelmäßige Hilfeplanung wird dem Thema Rückführung in das Herkunftssystem Raum gegeben.
Unsere Ziele
Das Ziel der Betreuung kann sowohl die Rückkehr in die Herkunftsfamilie, die Überleitung in ein anderes Betreuungsangebot als befristete Hilfe zur Erziehung als auch die Beheimatung in einer auf Dauer angelegten Lebensform bis zur Verselbstständigung sein.
Die Erziehungsstellen und Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften des Trägers bieten dabei jungen Menschen eine konstante und stabile Betreuungsstruktur, die auch einem ggf. höheren pflegerischen Bedarf und Versorgung bei jüngeren Kindern gerecht wird. Gleichzeitig wird eine dem Entwicklungsalter entsprechende Förderung umgesetzt. In der häuslichen Gemeinschaft der Erziehungsstelle / Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft bietet das konsistente Beziehungsgefüge die Voraussetzung für soziales Lernen sowie individuellen Freiraum für Entwicklung und Selbstentfaltung des Kindes bzw. Jugendlichen.